Gemeindekommission für Landschaft (GKL) / Sektion Bauwesen der GKRL

laut Artikel 68 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 (landschaftliche Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde)

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Beschreibung

Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommissionen

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Verantwortlich

Mitglieder

Per. Agr. Kathrin Rinner

Landwirtschaft- oder Forstwissenschaften

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 12:07 Uhr