Der Termin für die Abgabe der Gesuche wird vom Gemeindeausschuss festgelegt. Dafür muss das von der Gemeinde bereit gestellte Formblatt (Gesuch für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau) ausgefüllt werden.
Das Ansuchen für die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau können einzelne oder in Genossenschaften zusammen geschlossene Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, einreichen.