Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter sind öffentliche Körperschaften, welche die Gemeinnutzungsgüter im Eigentum der Fraktionen oder Gemeinden verwalten.
Der Zugang ist barrierefrei und gut ausgeschildert
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 10:05 Uhr