Die Gemeinde Laas ist seit dem Juli 2021 dem Nationalen Register der Wohnbevölkerung (ANPR) beigetreten.
Das bedeutet, dass die personenbezogenen Daten ab diesem Datum in der nationalen Registerdatenbank gespeichert und ständig aktualisiert werden und jeder betroffenen Person zur Konsultation zur Verfügung stehen, ohne dass sie sich an den Schalter des Meldeamtes wenden muss.
Das ANPR-System, auf das mit der elektronischen Identitätskarte, der Nationalen Gesundheitskarte (am Bürgerschalter in der Gemeinde aktivierte Gesundheitskarte) und auch über SPID zugegriffen werden kann, ermöglicht es daher, die Personaldaten zu konsultieren, aber auch Meldeamtsbescheinigungen sowie die Selbstbescheinigungen auszudrucken:
NEU! Ab 15.11.2021 hat der Bürger die Möglichkeit mit seinem SPID Zugang, Bürgerkarte oder Elektronische ID-Karte bequem, kostenlos und stempelsteuerfrei (bis 31/12/2021) Meldeamtsbescheinigungen wie Wohnsitzbescheinigung, Familienbogen, Ledigenschein usw. herunterzuladen.
Video-Erste Bescheinigung Staatspräsident Mattarella
Außerdem können folgende Selbsterklärungen heruntergeladen werden:
- Personalien: Vor- und Zuname, Steuernummer Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Registrierungsdaten der Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaft
- Personalausweis: Nummer, Typ (Papier oder digital), gültig für Ausland oder nicht, Ablaufdatum, ausstellende Gemeinde
- Ehe / Lebenspartnerschaft: Angaben zu Ehepartner, Ort und Datum der Eheschließung sowie Angaben zu Trennung und Scheidung
- meldeamtliche Familie: Liste der Mitglieder, die den Familienstand bilden und Verwandtschaftsbeziehung mit dem Inhaber des persönlichen Datenblatts;
- Wohnsitz: Wohnadresse (für die historische Wohnsitzbescheinigung ist es erforderlich, das Meldeamt zu kontaktieren, um die Daten zu erhalten)
- Lebensbescheinigung
Seit dem 15. September 2020 (Art. 30 bis Gesetzesdekret 76/2020) sind nicht nur öffentliche Ämter und die Konzessionäre und Betreiber von öffentlichen Diensten (z.B. SEAB), sondern auch PRIVATE wie Banken, Versicherungsunternehmen, CAF, Sportverbände, Arbeitgeber usw. verpflichtet, Selbstbescheinigungen anstelle der entsprechenden Bescheinigungen zu akzeptieren.